#Christentum als #Ordnungskriterium für #Recht ab 4. Jhd
#Zitiergesetz von 426:
Von #Kaiser #Theodosius II. an den #Anfang des #Codes #Theodosianus #gesetzt
#Staatliche #Festlegung auf welche #Autoren es für das #Recht #verbindlich ankommen soll.
#Zitierfähige #Juristen: #Marginalisierung von #Argumenten
5 #wichtigste #Juristen: #Papinian, #Paulus, #Ulpian, #Modestin, #Gaius
#Mehrheitsprinzip bei #Meinungsdivergenz
#Römische #Rechtsgeschichte #Avenarius, 12. Sitzung