#Allgemeines #Persönlichkeitsrecht
Art. 2 Abs. 1 i.V.m. Art. 1 Abs. 1 GG
#Schutzbereich
#Schutz #unantastbaren #Kernbereichs #privater #Lebensgestaltung vor #Überwachung
#Entfaltung der #Persönlichkeit: #Innere #Vorgänge wie #Empfindungen, #Gefühle & #Überlegungen, #Ansichten & #Erlebnisse #höchstpersönlicher #Art zum #Ausdruck #bringen.
#Nichtöffentliche #Kommunikation mit #Personen #höchstpersönlichen #Vertrauens.
#Allgemeines #Persönlichkeitsrecht
Art. 2 Abs. 1 i.V.m. Art. 1 Abs. 1 GG
#Intimsphäre als #unantastbares #Element, geschützt durch Art. 1 Abs. 1 GG;
#Fallgruppen #abgeleitet aus #Selbstbewahrung, #Selbstbestimmung, #Selbstdarstellung
#Unterscheidung von #Intimsphäre, #Privatsphäre und #Sozialsphäre
-> #Relevanz bei #Frage der #Rechtfertigung von #Eingriffen und #Notwendigkeit der #Abwägung
#Menschenwürde
Art. 1 GG
#Normstruktur
#Kombination #ethisch-#pilosophischer #Aussagen und #konkreter #rechtlicher #Verpflichtungen
Art. 1 Abs. 1 GG:
Die #Würde des #Menschen ist #unantastbar. Sie zu #achten und zu #schützen ist #Verpflichtung aller #staatlichen #Gewalt -> #Gebot (S.1 & #schützen) und #Verbot (#achten) iSv. #Verhaltensnorm
Art. 1 Abs. 2 GG
#Bekenntnisformel
Art. 1 Abs. 3 GG
#Gewaltenteilung;
#Unmittelbar als #Abgrenzung zu WRV
#Menschenwürde
Die #Würde des #Menschen ist #unantastbar
#Funktionen des #Verweises auf die #Menschenwürde in #Rechtstexten:
-> #Allgemeine #Begründung für die #Zuerkennung von #Grundrechten und #Menschenrechten;
-> #Grundlegendes #Konstruktionsprinzip für #staatliche #Gemeinschaften zur #Entwicklung eines #normativen #Konzepts
-> #Ableitung #konkreter #Verbote: #Unmenschliche #Behandlung; #Zwangsarbeit; #Sklaverei
#Menschenwürde
Die #Würde des #Menschen ist #unantastbar
#Präambel der #Allgemeinen #Erklärung der #Menschenrechte 1948: #Würde aufgrund #Geburt; #Unveräußerliche #Rechte; #Grundlage von #Freiheit, #Gerechtigkeit und #Frieden
#Novum im #Vergleich zu #älterer #Menschenrechtstradition wegen #Akten der #Barbarei durch #Nichtanerkennung und #Verachtung der #Menschenrechte im #Nationalsozialismus;
EU #Grundrechecharta #explizit: #Verbot von #Folter