#Gefährliche #Körperverletzung
§224 #StGB Abs. 1 Nr. 2 Alt. 2
#Definition #Gefährliches #Werkzeug
#Gegenstand, der aufgrund seiner #objektiven #Beschaffenheit und der #Art seiner #Verwendung im #konkreten #Fall #geeignet ist, #erhebliche #Verletzungen herbeizuführen.