#Gleichsetzung, also #Verwechslung, von #staatlichem und #sozialem #Unwerturteil, bzw. #Werturteil;
Der #Einsatz des #Strafrechts zum #Rechtsgüterschutz sei #notwendig, wenn ein #Verhalten über sein #Verbotensein hinaus in besonderer #Weise #sozialschädlich und für das #geordnete #Zusammenleben der #Menschen #unterträglich, seine #Verhinderung #besonders #dringlich ist.
#BVerfG NJW 2008, 1137
#Einführungswoche #Rechtswissenschaften; Bettina #Weißer - #Einführung #Strafrecht