#Angeklagt ist ein #Verbrechen
#Explizit: #Unterscheidung von #Verbrechen §12 Abs.1 #StGB und #Vergehen §12 Abs.2 #StGB
#Implizit: #Verbrechen oder #Vergehen als das #Angeklagte sind #rechtswidrige #Taten, die von #Strafe #bedroht sind.
#Rechtswidrigkeit #verweis auf #Möglichkeit der #Entschuldigung der #strafbewehrten #Tat vgl. #entschuldigender #Notstand §35 #StGB.
"Von #Strafe #bedroht": #nulla #poena #sine #lege
#Zeit, 06.10.22, S.18 #Verbrechen - #Einbruch in die #Psyche, #Melzer