#Allgemeine #Handlungsfreiheit
Art. 2 Abs. 1 GG
Es ist #alles #erlaubt, was nicht #ausdrücklich #verboten ist und nicht #grundsätzlich #verboten, was nicht #besonders #erlaubt wurde
#Grundrechtsschutz für #Banalitäten?
-> #Reiten im #Walde
#BVerfGE 80, 137
#Problematik der #Auslegung des #Wortlaut von Art. 2 Abs. 1 GG
-> #Mehrheitsmeinung: Ja, #vorbehaltlich Art. 2 Abs. 1 HS. 2 GG: #Rechte #Anderer, #Ordnung, #Sitte
#Allgemeine #Handlungsfreiheit
Art. 2 Abs. 1 GG
Es ist #alles #erlaubt, was nicht #ausdrücklich #verboten ist und nicht #grundsätzlich #verboten, was nicht #besonders #erlaubt wurde.
#Ausnahmen: #Präventives #Erlaubnisverfahren bei #bestimmter #Gefahrenlage:
#Autofahren nur mit #Führerschein; #Baugenehmigung, #Berufszulassung
Nur #Ausnahmebewilligung bei #Waffen
#Grundsatzentscheidung #BVerfGE 6, 32 ff. #Elfes
#Berufsfreiheit
#Verhältnismäßigkeit
von #Eingriffen in die #Berufsfreiheit, #Schrankenschranken
#Stufe #Berufsausübung
#Zweck: #Schutz eines #Gemeinschaftsgutes
#Stufe #Subjektive #Zulassungsvoraussetzungen
#Zweck: #Schutz eines #besonders #wichtigen #Gemeinschaftsgutes
#Stufe #Objektive #Zulassungsvoraussetzungen
#Abwehr #schwerer #nachweisbarer bzw. höchst #wahrscheinlicher #Gefahren
#Berufsfreiheit
#Eingriff in die #Berufsfreiheit
#Besonders #gestufter #Eingriffsbegriff (!)
#Unterscheidung nach:
#Unmittelbarer #Berufsbezug
#Objektiv #berufsregelnde #Tendenz
Soweit nicht ein #klassischer #Eingriff #vorliegt, ist #ausschlaggebend, ob das #hoheitliche #Verhalten eine #objektiv #berufsregelnde #Tendenz #aufweist.
Fragen zu #AGG #Merkmalen wie #Parteimitgliedschaft oder #Mitgliedschaft in #Gewerkschaften im #Sinn von #Weltanschauung nach § 1 AGG sind #besonders #rechtfertigungsbedürftig nach § 8 ff. #AGG oder #unzulässig.
#Ausnahme in #Deutschland: #Privilegierung von #Tendenzbetrieben.
§ 118 #BetrVG: #Zweckbestimmung #gerichtet auf bestimmte #geschützte #Ziele.
#Frage nach #Hierarchie zw. #BetrVG und #AGG;
#Vorlesung #Arbeitsvertragsrecht, Marita #Körner, 06.05.2021
#Gleichsetzung, also #Verwechslung, von #staatlichem und #sozialem #Unwerturteil, bzw. #Werturteil;
Der #Einsatz des #Strafrechts zum #Rechtsgüterschutz sei #notwendig, wenn ein #Verhalten über sein #Verbotensein hinaus in besonderer #Weise #sozialschädlich und für das #geordnete #Zusammenleben der #Menschen #unterträglich, seine #Verhinderung #besonders #dringlich ist.
#BVerfG NJW 2008, 1137
#Einführungswoche #Rechtswissenschaften; Bettina #Weißer - #Einführung #Strafrecht
#Zyklisch #wechselnde #Formen des #Zusammenlebens / #Cliquen
#Cliquenproblem Rene #Lehnert #Interaktion #Sonntagssoziologe #Virtuelle #Gemeinschaft
#Innerhalb einer #Clique sind alle #Akteure #direkt #miteinander #verbunden und #bestehen aus #mindestens drei #Knoten. Durch #Cliquen werden also #besonders #dichte #Gruppen #identifiziert.
https://www.uni-due.de/imperia/md/content/wpkts/wpkts_2011_05_v2012.pdf