#Schutz von #Ehe, #Familie und nicht #eheliche #Kinder
Art. 6 Abs. 2 GG
#Rechte und #Pflichten der #Eltern
#Elternverantwortung
#Schutzbereich:
#freie #Entscheidung über #Pflege und #Erziehung
#Eingriff:
#Staatliche #Maßnahme, die das #Elternrecht im #Verhältnis zum #Kind oder im #Verhältnis zwischen den #Eltern #beschränkt.
#Abgrenzung zum #Eingriff: #Ausgestaltung der #rechtlichen #Definition der #Elternposition.