#Künstlerische #Tätigkeiten #leben so wie #Meinungsäußerungen von #Resonanz der #Öffentlichkeit;
#Fallübergreifende #Wirkung der #Verfassungsrechtsprechung;
Soll die #Freiheit der #Lebensäußerung nicht in der #Substanz #getroffen werden, muss #wirksame #Kontrolle Platz greifen, angesichts #einschüchternder #Wirkung #staatlicher #Eingriffe
#Kommunikationsgrundrecht #Kunstfreiheit #Bundesflagge
#BVerfGE 81, 278 (289ff.)