#Rechtsbegriff von Gustav #Radbruch
#Recht ist die #Wirklichkeit, die den #Sinn hat, dem #Rechtswerte, der #Rechtsidee zu #dienen.
#Kulminationspunkte seiner #Rechtsphilosophie: #Systematische #Darstellung in dritter #Auflage von 1921; #Aufsatz: "Gesetzliches #Unrecht und #übergesetzliches #Recht" von 1946.
#Formel: #Extrem #ungerechtes #Recht #Rechtsgeltung oder sogar #Rechtscharakter #absprechen.
#Nichtpositivismus / #Naturrecht / #Positivismus
https://www.upjs.sk/public/media/16913/Gustav%20Radbruchs%20Rechtsbegriff.pdf