#Regelung in §556d #BGB, nach dem #Miete zu #Beginn des #Mietverhältnisses #ortsübliche #Vergleichsmiete #höchstens um 10% #übersteigen darf.
#BVerfG 2019: Als #Inhaltsbestimmung und #Schrankenbestimmung der #Eigentumsgarantie #verfassungsgemäß
#Grenze der #Mietpreisbremse: Muss für das #Wohl der #Allgemeinheit #zwingend #erforderlich sein.