#Einstufung von #Telegram als #soziales #Netzwerk durch #Bundesamt für #Justiz. #Konsequenz der #unterliegens unter #Netzwerkdurchsetzungsgeset #NetzDG
#Selbstverständnis des #Unternehmens: #Verweigerung jeder #Kooperation mit #staatlichen #Stellen
#Ermittlung #Landesmedienanstalt #LfM. #Automatische #Durchsuchung nach #Hetze, #Beleidigung, #Drohung
#Zeit, 22.12.21, #Wirtschaft, S.26, Götz #Hamann, Ann-Kathrin #Nezik - Wie sagt der #Staat #Stopp?