#Anfechtung eines #Arbeitsvertrages im #Unterschied zur #Kündigung des #Vertrages #möglich bei #Arglistiger #Täuschung nach § 123 #BGB und #Eigenschaftsirrtum nach § 119 II #BGB.
§119 II betrifft insb. #Kompetenzen wie #Fremdsprachenkenntnisse.
#Besonderheit #Wirkung als #Unwirksamkeit der #Anfechtung #ex #nunc im #Unterschied zu ex #ante;
#Grund: #Enge #Bindung und #Dauerschuldverhältnis
#Vorlesung #Arbeitsvertragsrecht, Marita #Körner, 06.05.2021