#Römische #Juristen die eine #zweigeteilte #Rechtslehre / #Rechtsquellenbegriff #vertreten haben aus:
#Naturrecht: #ius #gentium, das nicht mehr #archaische #Gentes meint, sondern #Römer und andere #Völker; Aber: Nicht #Völkerrecht, weil anderes #Rechtssubjekt: #Individuen;
#apriorisch #geltend für #alle #Menschen;
#Strenge #Recht #strikter #Zuordnungsverhältnisse: #ius #strictum
#Vertreter: #Quintus M. #Scaevola
#Vorlesung #Römische #Rechtsgeschichte #Avenarius 7. Sitzung