Der #gesetzliche #Kontext der #Preisgarantie wird jetzt durch #massenmediale #Berichterstattung nachgeliefert. Offensichtlich ist nicht der #Gasanbieter für die #Entscheidung über die #Geltung der #Klausel zuständig, sondern die #Bundesnetzagentur.
Die #Preisanpassungsklausel werde aktuell noch nicht aktiviert. Stand 23.06.22
https://www.tagesschau.de/ausland/liveblog-ukraine-donnerstag-133.html
§ 24 Abs. 1 #Energiesicherungsgesetz #Ensig knüpft das #Recht auf #Anpassung von #Gaspreisen durch #Energieversorgungsunternehmen neben der #Ausrufung der #Notfallstufe an die #Feststellung der #erheblichen #Reduzierung der #Gesamtgasimportmenge;
Erstmal weiterhin #Geltung der #Preisgarantie im #Vertrag mit dem #Gasanbieter unabhängig vom #Ausrufen der Notfallstufe;
Nach Art. 2 #Preisanpassung erst ab #Mitteilung, nicht #rückwirkend;
https://www.gesetze-im-internet.de/ensig_1975/__24.html
#Gas, #Vattenfall, #Gastarif