#Unterscheidung von #Willenserklärung, #Realakt und #Geschäftsähnliche #Handlung;
#Willenserklärung bzw. #privatrechtlicher #Rechtsakt: #Äußerung eines auf einen #Rechtserfolg #gerichteten #Willen;
#Realakt: #Rechtserfolg #kraft #Gesetzes bei #Erfüllung von #Bedingungen, #unabähngig von der #Erklärung eines #Willens;
#Geschäftsähnliche #Handlung: #Rechtsfolge der #Willensäußerung / #Mitteilung #muss nicht #gewollt sein.
#Brox, #Walker: #Allgemeiner #Teil des #BGB, S. 48f.