Die #Möglichkeit der #Sanktionierung der #Verletzung eines #öffentlichen #Rechtsgutes, wie #Formen von #Freiheit, dient der #Stabilisierung eines #Staates indem sie #Abschreckung und #Wiedergutmachung #verstaatlicht, also in die #Institution des #Staates #integriert;
#Integration; #Rechtsstaat; #Verfassungsschutz
vgl. #expressive #retributive #Straftheorie;
#Machiavelli - #Discorsi, S. 38f.