#Anlasslose #Vorratsdatenspeicherung sei #unzulässig #BVerfG.
#Bundesarbeitsgericht fordere bei #Überwachung von #Arbeitnehmern stets das #mildeste #Mittel; #Gesetzeslage fordere ferner #Transparenz: #Heimliche, für #betroffene #undurchsichtige #Kontrolle sei nicht #zulässig
#Möglichkeit der #Schaffung eines #Machtverhältnisses durch #anlasslose #Überwachung unter der #Bedingung von #Intransparenz
#Zeit, 16.09.21, #Wirtschaft, S.24, Eva #Wolfangel Der #Chef sieht #alles