Art. 116 GG
#Deutscher im #Sinne dieses #Grundgesetzes ist vorbehaltlich anderweitiger #gesetzlicher #Regelung, wer die #deutsche #Staatsangehörigkeit besitzt...
#Erwerb der #Staatsangehörigkeit #geregelt im #Reichsangehörigengesetz & #Staatsangehörigkeitsgesetz von 1913
-> #Ius #Sanguinis (#Blut); #Abstammungsprinzip
-> #Ius #Soli; #Territorialprinzip
Wurde durch #Reform am 5. Juli 1999 -BGBl. I S. 1618 hinzugefügt