#Freiheit der #Person
Art. 2 Abs. 2 S. 2 GG
Art. 104 GG
#Rechtsinstitut der #Untersuchungshaft
#Spannungsverhältnis zwischen #Bedrüfnis #wirksamer #Strafverfolgung und #Gewährleistung eines #Rechts für den #Einzelnen auf #persönliche #Freiheit.
#BVerfGE 19, 342 (347f.)
Der #Versuch #gesellschaftliche #Integration zur #Verringerung der #Gefahr von #Anomie wird im #Fall von #Untersuchungshaft als #soziale #Schwachstelle #beobachtbar.