#Allgemeines #Persönlichkeitsrecht
Art. 2 Abs. 1 iVm Art. 1 Abs. 1 GG
#Europäisches #Mehrebenensystem
-> #Konkretere #Regelungen
Art. 8 #EMRK: #Recht auf #Achtung des #Privatlebens & #Familienleben
Art. 7 EU #Grundrechtecharta: #Achtung des #Privatlebens & #Familienlebens
#Allgemeines #Persönlichkeitsrecht als #Beispiel für #Rechtsfortbildung
#Abgeleitet aus #Recht auf #freie #Entfaltung der #Persönlichkeit Art. 2 Abs. 1 GG iVm #Menschenwürde