#Ursächlich ist jede #Bedingung eines #Erfolges die nicht #hinweggedacht werden kann, ohne dass der #konkrete #Erfolg #entfällt
#Apothekerfall #Bottropp
Das #Vorenthalten der #Chance auf #Lebensverlängerung ist im #konkreten #Fall #statistisch (!) und #gutachterlich (!) als #Herbeiführen des #Todes einer #Mindestanzahl an #Personen zu #werten und damit #Kausal im #Sinn von #Tötugsdelikten - #Mord o.ä.
#Rostalski, GA2018, 700
#Strafrecht I
#Vorlesung 07
#Begründung für die #Übernahme #statistischer und #gutachterlicher
#Einschätzungen
Die #Verurteilung auf #alternativer #Tatsachengrundlage ist #grundsätzlich #zulässig;
Vgl.
#Totschlag § 212 #StGB: Wer #einen #Menschen #tötet... -> #Schutz des #Rechtsgut #Leben;
Das #Prüfverfahren für die #Zulassung #erfolgt auf #Grundlage #statistischer #Erwägungen. #Insofern #Übertragung von #Statistik auf #Strafbarkeitsvoraussetzungen #denkbar;