#Pressefreiheit
Art. 5 Abs. 1 S. 2 #GG
#Persönlicher #Schutzbereich
Alle im #Pressewesen #tätigen #Personen
Alle im #Pressewesen #tätigen #Unternehmen
#Sachlicher #Schutzbereich
#Internetangebot wohl eher nicht #umfasst; CD #unklar; idR. bei #Körperlichkeit #sachlicher #Schutzbereich #eröffnet.