#Ausnahme vom #Gesetzlichkeitsgrundsatz im #Strafrecht in #Form der #Ausnahme vom #Verbot von #Gewohnheitsrechts:
#straufausschließendes oder #strafmilderndes #Gewohnheitsrecht ist #zulässig; Galt etwa für #Züchtigungsrecht von #Lehrern
#Rostalski - #Vorlesung #Strafrecht I, 03a