#Entgelt ohne #Arbeitsleistung
§ 611a #BGB #Arbeitsvertrag: #Vertrag zwischen Arbeitnehmer der #leisten muss und einem #anderen der zu #Gegenleistung nach § 326 Abs. 1 S. 1 #BGB #verpflichtet ist
#Wechselseitige #Verpflichtung;
#Wegrisiko als #Risiko des #Schuldners #Arbeitnehmerangelegenheit;
#Betriebsrisiko #Angelegenheit des #Arbeitgeber
#Sonderfall: § 616 #BGB #Vorübergehende #Verhinderung; #Vergütung nicht #verlustig; teils laut #Tarifvertrag
#Körner #Arbeitsvertragsrecht 27.05.21