#Frage nach der #Bedeutung #theoretischen #Rechtsdenkens.
Die #Vorstellung von #römischen #Rechts als #Fallrecht geht insb. auf #romantische #Vorstellungen des 19. Jhd zurück
#Theorie wird meist nicht #ausdrücklich in #Quellentexten #explizit. #Beleg bei #Cicero, wurde als #Quelle wegen Theodor #Mommsen jedoch nicht #ernst genommen
#Rechtshistorisches #Modell: #Klassische #Zeit durch #Nebeneinander #mehrerer #Auffassungen #gekennzeichnet