#Waffe im #Sinn der #Versammlungsfreiheit nach #Art. 8 #Grundgesetz
Abs. 1: #friedlich und ohne #Waffen
#Einfaches #Gesetz kann nicht #Verfassung #ausgestalten, wegen #Vorrang der #Verfassung, Art. 1 Abs. 3 GG #Normenhierarchie.
§ 1 #WaffG #nützliche #Merkhilfe auch wegen #Kohärenz der #Rechtsordnung.
#Vorlesung 5,1 vom 26.04.21 #Grundrechte, Angelika #Nußberger