#Verfassungsmäßigkeit von #Eingriffen in #Grundrechte werden #geprüft entlang der #Frage nach #Verhältnismäßigkeit.
#Verhältnismäßig ist ein #Eingriff wenn er #entlang folgender #Parameter einer #Prüfung standhält:
#Zweck
#Geeignetheit
#Erforderlichkeit
#Angemessenheit = #Verhältnismäßigkeit im #engeren #Sinn.
https://dejure.org/gesetze/StPO/81a.html
#BVerfGE 16, 194 (200ff.); #Liquorentnahme; #Zulässigkeit #körperlicher #Eingriffe § 81a #StPO