Weitere Grundsätze
#Zulässigkeit #Verfassungsbeschwerde
#Rechtswegerschöpfung
§90 Abs. 2 S. 1 #BVerfGG
#Gegen #formelles #Gesetz kein #Rechtsweg bei #BVerfG, weil keine #unmittelbare #Betroffenheit: #Einzelner nicht von #Gesetzen #adressiert.
Aber #§93 Abs. 3 #BVerfGG #Jahresfrist ab #Inkrafttreten
#Subsidiarität der #Verfassungsbeschwerde: #Vorrang der #Fachgerichtsbarkeit
#Allgemeines #Rechtsschutzbedürfnis
#Vorlesung 4,3 19.04.21 #Grundrechte, #Nußberger