Zur #Frage der #Verwechslung von #Menschen und #Rechtssubjekten.
#Objektives #Recht als #Gesamtheit des #Rechts.
Art. 1 Abs. 3 GG #Grundrechtsbindung von #Gesetzgebung, #Exekutive und #Rechtsprechung als #unmittelbar #geltendes #Recht und
Art. 20 Abs. 3 #Verfassungsmäßige #Ordnung, #Gesetz und #Recht
#Subjektives #Recht:
Art. 19 Abs. 4
#Jemand, der in #seinen #Rechten #verletzt wird...
#Vorlesung 3,1 vom 16.04.2021 #Grundrechte, Angelika #Nußberger