#Unterscheidung von #Verrechtlichung als #Differenzierung und #Verrechtlichung als #Vereinfachung.
#Komplexität #Komplexitätszuwachs
#Sprache des §1587 a Abs. 2 BGB im #Unterschied zu #Grundgesetzlichen #Formulierungen aus der #Zeit der #Entstehung des #Grundgesetz: Bsp.: #Eigentum #Verpflichtet #Art 14 oder #Bundesrecht #bricht #Landesrecht;
#Einführungswoche #Rechtswissenschaften; Angelika #Nußberger - #Recht & #Sprache
#Gender und #Rechtssprache;
#Referenzierung des #ALR, #Preußisches #Allgemeines #Landrecht, das von #Latein #Abstand genommen hat und sich an die #allgemeine #Bevölkerung #gewendet hat.
#Wendung #Hinwendung #Zuwendung
#Einführungswoche #Rechtswissenschaften; Angelika #Nußberger - #Recht & #Sprache
@sozialwelten Interessant sind natürlich gerade der auf's recht bezogene metapherngebrauch, der *nicht nur* metapher ist.
»Verhandlung« und »Rechtssprechung« fällt mir auf die schnelle ein. Solche metaphern sind schon selten.