#Staatlichkeit nach #Staatstheorie einer Drei-#Element(e)-#Lehre von #Jellinek #definiert sich durch #Staatsgebiet, #Staatsvolk und #Staatsgewalt;
Die #Präambel des #Grundgesetz(es) geht von #Staatlichkeit in diesem #Sinn(e) aus, die #Verfassung ist der #Staatlichkeit #nachgelagert.
#Maunz #Dürig, #Grundgesetz #Kommentar, 2016, Rn. 3-5