für #Auszubildende #Schüler und #Studierende gilt ein #Ausschluss von #Leistung(en) zur #Sicherung des #Lebensunterhalt(s), die sog. #Grundsicherung für #Arbeitssuchend(e);
Die #Bedarfsdeckung sei #abschließend #geregelt; #Sozialhilfe soll keine #versteckt(e) #Ausbildungsförderung sein.
#Ausbildung als #Ausschlusskriterium
#BVerfG, #Beschluss der 3. #Kammer des Ersten #Senat(s) vom 17. Dezember 2019 - 1 BvL 6/16 -, Rn. 1-28, http://www.bverfg.de/e/lk20191217_1bvl000616.html